Folgende Stoffe drfen nicht in einem N-Schiff befrdert werden:

- Stoffe, deren Zndtemperatur <= 200 C ist;
- Stoffe, deren Flammpunkt < 23 C und deren Explosionsbereich > 15 Prozentpunkte ist;
- Gemische, die halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten;
- Gemische, die mehr als 10 % Benzen enthalten;
- Stoffe und Gemische, die stabilisiert befrdert werden.